4. Januar 2012

Einkommensteuernachzahlung, SVA Nachzahlung

Sparschwein der Nation
Der Beginn des neuen Kalenderjahres bedeutet gleichzeitig das Ende des letzten Geschäftsjahres.

Die meisten Unternehmer wissen spätestens mit Jahresende welche Umsätze und Gewinne im vorletzten Jahr gemacht wurden und haben dies auch dem Finanzamt in Form einer Einkommensteuererklärung mitgeteilt.

(Beispiel: Heute ist der 1.1.2012 und das FA möchte eine Nachzahlung der Einkommensteuer für 2010, da mein Steuerberater - gleichzeitig Wirtschaftsprüfer ist, und beim Finanzamt eine sogenannte "Quotenregelung" beanspruchen kann, kann ich (er) meine Einkommensteuererklärung 2010 etwas später machen als ich wenn ich sie selbst abgeben würde

Jetzt will das Finanzamt (ev. auch die Sozialversicherung) eine Nachzahlung - angeblich soll es auch Gutschriften geben, aber meist wollen die betreffenden Stellen Geld von Ihnen.



Wenn möglich können Sie diese Schuld natürlich sofort begleichen, als guter Unternehmer hat man sich diese Beträge über das Jahr hindurch zur Seite gelegt und hat dies jetzt parat.

Falls Sie diese Möglichkeit jedoch nicht hatten, sind sie deswegen noch kein schlechter Unternehmer!
Gerade zu Beginn der Selbstständigkeit braucht man meist etwas Zeit um sich etwas zur Seite zu legen und da können ein paar schlechte Monate gleich eine kleine Depression auslösen.

Doch kein Grund zur Panik!
Vorallem diese beiden Stellen: Finanzamt und SVA lassen auf jeden Fall mit sich reden!
(Achten Sie jedoch unbedingt darauf keine Fristen zu verpassen - das könnte im Schlimmsten Fall bewirken das einer der Gläubiger ein Konkursverfahren einleitet - und das ist kein Spass!)

Elektronische Signatur:
Besorgen Sie sich unbedingt eine elektronische Signatur (am besten die Handy - Variante, nicht das mit E-Card und Kartenleser!! - diese Lösung ist totaler Mist)
Das hat den Vorteil das Sie mit FA und SVA elektronisch kommunizieren können ohne vorbeizufahren oder einen eingeschriebenen Brief zu schicken.

Finanzamt - Stundung oder Ratenzahlung?

Umsatzsteuernachzahlung (MwSt)
Keine Chance, zahlen Sie dies auf jeden Fall immer gleich bei Fälligkeit!
Eine Stundung oder Ratenzahlung ist nur in extremen Notfällen, und auch nur maximal bis zur nächsten Umsatzsteuererklärung möglich (1 bzw. 3 Monate)

Einkomensteuernachzahlung
Kein Problem - Sie können sich hier eine Ratenvereinbarung ausmachen, bis Jahresende muss aber alles bezahlt sein! (max. 12 Raten) - bei der nächsten Einkommensteuererklärung muss alles getilgt sein.
Teilen Sie dem Finanzamt ebenfalls mit wann sie die Raten begleichen werden (bis zum 15. des Monats)! - dies wird berücksichtigt!

Wenn es keine besonderen Hinderungsgründe gibt (weil vielleicht schon einmal eine Ratenvereinbarung nicht - oder nicht fristgerecht bezahlt wurde, oder ähnliches), wird dem Ansuchen auch stattgegeben.

(auch online - Antrag für Zahlungserleichterung und oder Stundung)


Sollte sich im laufe des Geschäftsjahres ergeben das Sie weniger Umsatz / Gewinn erwarten als letztes Jahr - lassen Sie die Einkommensteuervorauszahlung herabsetzen!
(kann man ebenfalls online machen!

Sozialversicherung - Stundung oder Ratenzahlung?

WICHTIG: Kümmern Sie sich immer um die Zahlungen an die SVA!
1.Versicherungsschutz
2. die SVA schreibt nicht viele Mahnungen und hat auch kein Inkassobüro - da wird relativ schnell ein Konkursverfahren eingeleitet!


Trotzallem, sollte es sich einmal nicht ausgehen kann man auch diese Schuld bei der SVA auch Raten begleichen - Telefonanruf genügt wenn sie die Zahlung auf max 3 Raten begleichen möchten (bis zur nächsten Quartalsabrechnung!).
Möchten Sie eine längere Laufzeit ist eine persönliche Vorsprache nötig.

Berechnen Sie auch regelmäßig selbst Ihren Jahresumsatz / Gewinn - und teilen Sie dies der SVA mit (online Antrag auf Herabsetzung bzw. Änderung der Vorschreibung). Das Finanzamt meldet dies zwar ebenfalls der SVA - es kann sich aber auch während des Jahres etwas bei Ihnen ändern!

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