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10. Januar 2017

Neue Selbstständige oder Freiberufliche Tätigkeit

Neue Selbstständige haben es auch nicht leichter.
Neue Selbstständige sind Personen die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit beziehen, dafür aber keinen Gewerbeschein haben. Dies ist keine Modeerscheinung, früher hießen diese Selbstständigen "Freiberufler". Zu Ihnen zählen unter anderem Journalisten, Hebammen, Übersetzer, und andere Berufsgruppen.

Die Gründe dafür keinen Gewerbeschein zu haben können sein, das es für die vorliegende Tätigkeit keinen passenden Gewerbeschein bzw. passende Sparte der Wirtschaftkammer gibt, oder - was häufiger vorkommt: Das man ohne Gewerbeschein arbeitet obwohl man eigentlich einen haben sollte.

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie Ihre Tätigkeit regelmäßig und mit Gewinnabsicht durchführen ist ein Gewerbe anzumelden.

10. August 2015

Werkvertrag oder freier Dienstvertrag?

Das Finanzamt unterscheidet Grundsätzlich zwischen folgenden Einkunftsarten:
  • Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
zu letzteren gehören Werkverträge und auch sogenannte freie Dienstverträge!

Die Unterscheidung der beiden Vertragsarten ist beim Werksvertrag das zu erfüllende Werk (zB. Erstellung eines Werkstückes, einer Webseite,etc.)
oder beim freien Dienstvertrag die Dienstleistung (zB. 1 Stunde Beratung, Massage, Bürotätigkeiten, etc.)