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10. Januar 2017

Neue Selbstständige oder Freiberufliche Tätigkeit

Neue Selbstständige haben es auch nicht leichter.
Neue Selbstständige sind Personen die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit beziehen, dafür aber keinen Gewerbeschein haben. Dies ist keine Modeerscheinung, früher hießen diese Selbstständigen "Freiberufler". Zu Ihnen zählen unter anderem Journalisten, Hebammen, Übersetzer, und andere Berufsgruppen.

Die Gründe dafür keinen Gewerbeschein zu haben können sein, das es für die vorliegende Tätigkeit keinen passenden Gewerbeschein bzw. passende Sparte der Wirtschaftkammer gibt, oder - was häufiger vorkommt: Das man ohne Gewerbeschein arbeitet obwohl man eigentlich einen haben sollte.

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie Ihre Tätigkeit regelmäßig und mit Gewinnabsicht durchführen ist ein Gewerbe anzumelden.

10. August 2015

Werkvertrag oder freier Dienstvertrag?

Das Finanzamt unterscheidet Grundsätzlich zwischen folgenden Einkunftsarten:
  • Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
zu letzteren gehören Werkverträge und auch sogenannte freie Dienstverträge!

Die Unterscheidung der beiden Vertragsarten ist beim Werksvertrag das zu erfüllende Werk (zB. Erstellung eines Werkstückes, einer Webseite,etc.)
oder beim freien Dienstvertrag die Dienstleistung (zB. 1 Stunde Beratung, Massage, Bürotätigkeiten, etc.)

11. Oktober 2013

10 Tipps und Tricks mit der SVA

Nicht die SVA, aber ein Krankenhaus
Die SVA, notwendiges übel der Selbstständigkeit. Notwendiges Übel deshalb weil man selbst mit €0,- Verdienst SVA Gebühren bezahlen muss (Mindestbemessungsgrundlage). Notwendig, natürlich weil man ja Kranken, Unfall und Pensionsversichert sein muss. Das ist grundsätzlich auch gut so.

Mindestbeitragsgrundlagen:
http://esv-sva.sozvers.at/portal27/portal/svaportal/channel_content/cmsWindow?p_pubid=9139&action=2&p_menuid=7519&p_tabid=4#pd716878

Man bezahlt also wie man es auch dreht und wendet mindestens €107,57 SVA Beiträge monatlich.
Grundsätzlich kann man sagen ca. 27% des Einkommens (Stand 2013)
Da können ein paar Tipps im Umgang mit der SVA nicht schaden.

Tipp #1: SVA Beiträge senken die Einkommensteuerlast!

Um die SVA Beiträge kommen sie nicht herum, aber die senken zumindest die Einkommensteuerlast da sie den Gewinn mindern. Zahlen Sie lieber etwas Voraus, auch für das kommende Jahr. Wenn Sie bei der SVA Schulden haben und beim Finanzamt ein Guthaben, habe Sie etwas falsch gemacht!

29. November 2012

Angestellt und Selbstständig

Sie sind Angestellt und Selbstständig? oder wissen es nicht genau?


Angestellt und Selbstständig?
Sie sind Angestellter, arbeiten gelegentlich für jemand anderen (Haare schneiden, Dateneingabe, Zettel an Kreuzungen verteilen, etc.).
Sie schreiben Honorarnoten, Rechnungen, egal wie man die Belege nennt, Sie bekommen Geld für diese Arbeit. Dann sind die "auch" selbstständig

1. Muss ich einen Gewerbe anmelden? (einen Gewerbeschein lösen)

Das kommt darauf an ob Sie Ihre Tätigkeit Gewerbsmäßig ausführen, also ob Sie vorhaben Ihre Tätigkeit regelmäßig und mit Gewinnabsicht auszuführen.
Details hier: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=432227&dstid=0

Außerdem gibt es die "neuen Selbstständigen". Ob Sie zu diesem Kreis zählen (wollen) erfahren Sie am besten hier: