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10. August 2015

Werkvertrag oder freier Dienstvertrag?

Das Finanzamt unterscheidet Grundsätzlich zwischen folgenden Einkunftsarten:
  • Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
zu letzteren gehören Werkverträge und auch sogenannte freie Dienstverträge!

Die Unterscheidung der beiden Vertragsarten ist beim Werksvertrag das zu erfüllende Werk (zB. Erstellung eines Werkstückes, einer Webseite,etc.)
oder beim freien Dienstvertrag die Dienstleistung (zB. 1 Stunde Beratung, Massage, Bürotätigkeiten, etc.)

10. Juni 2015

Kostenlos Rechnungen erstellen und verwalten

Handschriftliche Rechnung?
Wer selbstständig Leistungen erbringt muss diese auch verrechnen.
Einerseits gilt es die gesetzlichen Rechnungsbestandteile einzuhalten und andererseits die Übersicht nicht zu verlieren, wer wann was bezahlt hat und welche Rechnungen noch offen sind.

Hier gibt es eine kostenlose erweiterbare Software dazu.


23. Juni 2014

Preisgestaltung und Preiskalkulation

Preise sind keine Geschmackssache
Je nachdem in welcher Branche Sie sich bewegen, müssen Sie bei der Kalkulation andere Werte berücksichtigen. Haben Sie Miete für ein Geschäftslokal und Wareneinsatz?

Faustregel für Dienstleister / Einzelunternehmer:
Wenn Sie eine Dienstleistung anbieten und von zu Hause arbeiten ist die Kalkulation relativ einfach:
Gehen Sie von einer Auslastung von maximal 50% pro Woche aus.