- Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
Die Unterscheidung der beiden Vertragsarten ist beim Werksvertrag das zu erfüllende Werk (zB. Erstellung eines Werkstückes, einer Webseite,etc.)
oder beim freien Dienstvertrag die Dienstleistung (zB. 1 Stunde Beratung, Massage, Bürotätigkeiten, etc.)

