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| Sparschwein der Nation |
Der Beginn des neuen Kalenderjahres bedeutet gleichzeitig das Ende des letzten Geschäftsjahres.
Die meisten Unternehmer wissen spätestens mit Jahresende welche Umsätze und Gewinne im vorletzten Jahr gemacht wurden und haben dies auch dem Finanzamt in Form einer Einkommensteuererklärung mitgeteilt.
(Beispiel: Heute ist der 1.1.2012 und das FA möchte eine Nachzahlung der Einkommensteuer für 2010, da mein Steuerberater - gleichzeitig Wirtschaftsprüfer ist, und beim Finanzamt eine sogenannte "Quotenregelung" beanspruchen kann, kann ich (er) meine Einkommensteuererklärung 2010 etwas später machen als ich wenn ich sie selbst abgeben würde
Jetzt will das Finanzamt (ev. auch die Sozialversicherung) eine Nachzahlung - angeblich soll es auch Gutschriften geben, aber meist wollen die betreffenden Stellen Geld von Ihnen.