11. Juni 2018

Vorabprüfung der Pflichtversicherung (GKK vs. SVA)

Wer sich in Österreich als neuer Selbstständiger oder als Gewerbetreibender ausgewählter Fachbereiche anmeldet (die Branchen wo es viele EPU's gibt), erhält von seiner Gebietskrankenkasse einen Fragenbogen zur Vorabprüfung der Pflichtversicherung und wird ggf. zu einem persönlichen Termin geladen.



Im Klartext will die GKK prüfen ob nicht vielleicht eine Scheinselbstständigkeit vorliegt.
Seit 1. August 2017 soll das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz für Klarheit sorgen ob eine Selbstständigkeit vorliegt oder ob es sich eigentlich um ein Dienstverhältnis handeln sollte.

Es werden tatsächlich immer wieder Personen zu einem Dienstverhältnis genötigt in dem Sie sich einen Gewerbeschein lösen müssen / sollen. Obwohl das eigentlich nicht im Fokus des neuen Selbstständigen lag. Es beginnt mit einem normalen Vorstellungsgespräch und endet bei: "Sie haben den Job! Bei uns arbeitet man auf Werksvertragsbasis, sie müssen uns nur eine Honorarnote stellen."

"Ich hab die Zusage für den Job!
Ich muss mir nur noch einen Gewerbeschein holen."

Mit diesen oder ähnlichen Worten hat schon so mancher einen unabsichtlichen Ausflug in die Ausbeuterei gemacht und 40+ Stunden für einen Hungerlohn gearbeitet. In die Materie der Selbstständigkeit, Umsatzsteuer, Est, Sozialversicherung arbeitet man sich erst nach und nach ein, wenn einer der genannten Stellen einmal etwas von einem will.

Das das nicht selten aus dem Ruder läuft, liegt auf der Hand.

Übrig bleibt in solchen Fällen oft nur ein Haufen Schulden, oft bei der Sozialversicherung, da aufgrund der "Jungunternehmerföderung" in den ersten 3 Jahren nur Beträge von der Mindestbemessungsgrundlage zu bezahlen sind, und nach Ablauf wird abgerechnet wie viel tatsächlich zu bezahlen ist. Diese Nachzahlung an die SVA hat oft viele 0000 und braucht Jahre um den Berg an Schulden abzutragen.

Häufig entsteht dadurch auch ein Abhängigkeitsverhältnis, da bei Ruhend- oder Stilllegung des Gewerbes die vollen Außenstände zu bezahlen sind. Man mit den Zahlungen an FA und SVA etwas jonglieren kann (Änderung der Bemessungsgrundlage für Vorauszahlungen) und man mit Netto Gehalt eines Angestelltenverhältnisses die Raten der Rückzahlungen nicht zu bewältigen sind.

Eben solche Situationen sollen verhindert werden. In der jüngeren Vergangenheit haben die Gebietskrankenkassen nach einer Prüfung viele solcher "Dienstverhältnisse" rückwirkend umqualifiziert. Gegen einen solchen Bescheid der GKK sind keine Rechtsmittel zulässig. Man hat kaum eine Chance etwas dagegen zu unternehmen. Aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes.
Der Arbeitgeber erhält eine Strafe und muss die Sozialversicherungsbeiträge der letzten Jahre an die GKK abführen, kann diese aber im Gegenzug auch vom angestellten (schein-selbstständigen) zurückfordern. Dieser wiederum hat SVA Beiträge bezahlt, welche teilweise ebenfalls der GKK gehören.

Leider sind manchmal auch unschuldige zum Handkuss gekommen, Unternehmer die zusammengearbeitet haben, und der selbstständige Auftragnehmer wollte selbstständig und unabhängig sein. Wenn die Umstände zweideutig waren hat die GKK darauf keine Rücksicht genommen, was in der Vergangenheit auch in der Öffentlichkeit für Unmut gesorgt hat.

zB: https://diepresse.com/home/karriere/karrierenews/4917745/Zwangsangestellte-Selbststaendige


Wichtig ist das bei einer Feststellung (Interview) mit der GKK eine Niederschrift angefertigt, welches Rechtssicherheit bietet. Die Sicherheit das die Krankenkasse meine selbstständige Erwerbstätigkeit nicht in ein paar Jahren umqualifizieren wird. (Wenn sie die Tätigkeit nicht maßgeblich ändert)

Woran erkenne ich eine Schein-Selbstständigkeit?


  • Ich habe nur einen Kunden
    Klar - der Gedanke es könnten ja noch mehr kunden werden ist verlockend. Aber Wissen sie wo diese Kunden herkommen sollen? bzw. wie sie diese Bedienen sollen? Reichen die Aufträge des einen Kunden um das Leben zu finanzieren?
  • Mein Kunde stellt mir Büro / und oder Laptop, Firmenhandy zur Verfügung.
  • Bin ich weisungsgebunden?
  • Mein Auftrageber sagt mir wann ich wo sein muss (auch Gleitzeit ist keine Selbstbestimmung)
  • Als selbstständiger kann ich mich auch von einem anderen selbstständigen / oder Mitarbeitern vertreten lassen. Es geht in der Beauftragung darum ein Werk / eine Dienstleistung durch zu führen - nicht primär um meine Person.


Ich habe kein Formular oder Einladung erhalten, hätte aber auch gerne Rechtssicherheit!


Kein Problem! Stellen sie bei der GKK einen "Antrag auf Überprüfung der Versicherungszuordnung"
An das Ergebnis der Feststellung sind die Krankenversicherungsträger und das Finanzamt gebunden (solange keine maßgebliche Änderung der Tätigkeit eintritt)





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