11. Oktober 2013

10 Tipps und Tricks mit der SVA

Nicht die SVA, aber ein Krankenhaus
Die SVA, notwendiges übel der Selbstständigkeit. Notwendiges Übel deshalb weil man selbst mit €0,- Verdienst SVA Gebühren bezahlen muss (Mindestbemessungsgrundlage). Notwendig, natürlich weil man ja Kranken, Unfall und Pensionsversichert sein muss. Das ist grundsätzlich auch gut so.

Mindestbeitragsgrundlagen:
http://esv-sva.sozvers.at/portal27/portal/svaportal/channel_content/cmsWindow?p_pubid=9139&action=2&p_menuid=7519&p_tabid=4#pd716878

Man bezahlt also wie man es auch dreht und wendet mindestens €107,57 SVA Beiträge monatlich.
Grundsätzlich kann man sagen ca. 27% des Einkommens (Stand 2013)
Da können ein paar Tipps im Umgang mit der SVA nicht schaden.

Tipp #1: SVA Beiträge senken die Einkommensteuerlast!

Um die SVA Beiträge kommen sie nicht herum, aber die senken zumindest die Einkommensteuerlast da sie den Gewinn mindern. Zahlen Sie lieber etwas Voraus, auch für das kommende Jahr. Wenn Sie bei der SVA Schulden haben und beim Finanzamt ein Guthaben, habe Sie etwas falsch gemacht!



Tipp #2: Für Unternehmensgründer

Kleinunternehmerregelung: Einzelunternehmer können sich von der Kranken- und Pensionsversicherung befreien lassen, wenn der jährliche Gewinn 4.640 Euro und der jährliche Umsatz 30.000 Euro nicht übersteigt.

Tipp #3: Für Unternehmensgründer

Die Gründer Förderung der SVA ist nicht falsch zu verstehen! Sie müssen trotzdem alles bezahlen, allerdings erst in 4 Jahren! Sie bezahlen in den ersten 3 Jahren der Selbstständigkeit nur einen reduzierten Mindestbeitrag. Die SVA erhält Ihre Zahlen trotzdem vom Finanzamt und am ende des dritten Jahres kommt eine Fette Nachzahlung, manchmal von einem Jahr, in seltenen Fällen auch von2 Jahre auf einmal! Sorgen Sie vor, Rechnen Sie mit und legen sie das Geld zur Seite! Bei der ersten Abrechnung gewährt die SVA eine Zinsenfreie Rückzahlung innerhalb von 12 Monaten. Vergessen Sie dabei nicht das sie dann diese Rate und die SVA Vorauszahlung für das laufende Jahr zu bezahlen haben!

Tipp #4: Reduzierung des Selbstbehaltes beim Arztbesuch

Der beste Trick ist natürlich ein Angestelltenverhältnis zu haben (bei den meisten Gebietskrankenkassen gibt es keinen Selbstbehalt). Neu bei der SVA: Reduzierung des Selbstbehaltes: Unternehmer können kostenlos zur Vorsorgeuntersuchung und sich dort mit ihrem Arzt Gesundheitsziele (zB: Rauchen aufhören) vereinbaren. Sobald sie diese erreichen, zahlen Selbständige bei jedem Arztbesuch nur noch den halben Selbstbehalt von 10 %.

Tipp #5: Für werdende Mütter

UnternehmerInnen können künftig nicht nur während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld, sondern insgesamt bis zu vier Jahre lang für jedes Kind die Möglichkeit haben, geringfügig weiterhin selbstständig zu sein. In diesem Fall können sie bis zu einem Einkommen von knapp 4.650 Euro und einem Umsatz von 30.000 Euro dazuverdienen und von den Beiträgen befreit werden.

Tipp #6: Für "Neue Selbstständige"

Neue Selbstständige haben ihre Tätigkeit selbst bei der SVA zu melden, wenn
  • ihr jährliches Bruttoeinkommen den Betrag von 6.453,36 Euro übersteigt oder
  • daneben noch eine andere Erwerbstätigkeit ausgeübt wird und das Jahresbruttoeinkommen den Betrag von 4.641,60 Euro für das Jahr 2013 (4.515,12 Euro für das Jahr 2012) übersteigt. 

 

Tipp #7: Für alle Selbstständige

Die SVA ist kein Monster, lassen Sie es aber nicht darauf ankommen! Wenn Sie Ihre Beiträge nicht bezahlen kommt maximal eine Mahnung. Kurze Zeit darauf wird ein Konkursverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Reden Sie mit der SVA, Anruf genügt und Sie können eine Ratenzahlung bis zur nächsten Vorschreibung vereinbaren (max. 3 Monate). Oder fahren Sie vorbei, die SVA hat ein großes Kundencenter mit sehr kompetenten Mitarbeitern, die einem mit Rat und Erfahrung zur Seite stehen. Vorort kann man auch längerfristige Ratenvereinbarungen ausmachen.

Tipp #8: Für Mehrfach-versicherte (Angestellt und Selbstständig)

Das harte Los der Mehrfachversicherung, man zahlt doppelt, bekommt aber nicht mehr Leistung.
Stimmt nur begrenzt. Beispiel Krankenversicherung: Manche Behandlungen übernimmt die SVA (zb. für Zahnersatz wie Brücken oder Kronen), die WGKK oder andere Krankenkassen nicht oder bei dringender Medizinischer Notwendigkeit, dafür gibt es bei zB: der WGKK wiederum keinen Selbstbehalt. Für die doppelte Unfallversicherung gibt es keinen wirklich mehrwert, diese ist dafür aber relativ günstig und Einkommensunabhängig. Die doppelte Pensionsversicherung wirkt sich zwar leider nicht auf die Versicherungsmonate aus, aber dafür steigt die Bemessungsgrundlage da die Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit zusammengerechnet werden.
Was Sie Pensionsversicherung zahlen ist also auch legitim und kommt Ihnen hoffentlich irgendwann zugute.

Tipp #9: Senkung der Mindestbeitragsgrundlage ab dem 1.1.2016

Im Rahmen der Steuerreform 2016 wird die Mindestbeitragsgrundlage von derzeit (2015) 724 Euro auf 406 Euro gesenkt, dies gilt natürlich nur für Einkommen die ab dem 1.1.2016 generiert werden.
http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20150616_OTS0131/bundesregierung-beschliesst-senkung-der-mindestbeitraege-fuer-selbstaendige

Tipp #10: Reden Sie mit der SVA

Die Geschäftsstellen der SVA Niederlassungen sind für Ihre Anliegen offen und erklären Ihnen gerne und kompetent wie das alles Funktioniert und welche Möglichkeiten Sie haben.

1 Kommentar:

  1. Entweder haben sie sich bei dem Mindestbeitrag pro Monat verrechnet oder er ist seit letztem Jahr deutlich angestiegen.
    Denn der ist zur Zeit €157,53. Und das auch nur in den ersten drei Jahren der Selbständigkeit. Danach sind es €200,67.

    Und wenn ich recht informiert bin, MUSS man nicht versichert sein. Denn wenn man den Betrieb abmeldet und sonst keiner versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, unterliegt man auch keiner Versicherungspflicht. Was natürlich nicht empfehlenswert ist, aber möglich ist es.

    Aber ansonsten - interessante Hinweise. Dass die SVA-Beiträge z.B. als Ausgaben gezählt werden dürfen, wusste ich noch nicht.

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